Der Kirchenvorstand - das Leitungsgremium der Gemeinde
Am 20. Oktober 2024 wurde zuletzt von der Gemeinde ein Kirchenvorstand gewählt und durch Berufungen ergänzt. Es hat sich als eine gute Tradition erwiesen, im erweiterten Gremium zu arbeiten, d.h. dass auch die Ersatzleute regelmäßig an den Beratungen teilnehmen und mitdiskutieren, aber auch Dienste in der Gemeinde mit übernehmen.
Aufgaben des Kirchenvorstandes
Die Kirchengemeinde wird vom Kirchenvorstand geleitet. Ihm gehören neben Pfarrern und Pfarrerinnen weitere von der Gemeinde gewählte und berufene Mitglieder an. Die Sitzungen werden von der 1. Pfarrperson geleitet, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
Bereits im Neuen Testament hat sich ein solches Leitungsgremium in den ersten Kirchengemeinden gebildet. Sie wurden die Ältesten genannt oder griechisch prebyteroi, wovon sich der Name Presbyter herleitet, der in manchen Regionen Deutschlands verwendet wird.
Ihre Aufgabe ist es, die Weichen für die Gemeindearbeit zu stellen und zu prüfen, was für die Gemeinde dran ist. Neben dieser vorausblickenden Aufgabe kommt dem Kirchenvorstand auch ganz praktische Arbeit zu.
Sie teilen in Gottesdiensten das Abendmahl zusammen mit den Pfarrern aus, sie sind Ansprechpartner für Anliegen aus der Gemeinde und sollten als Gremium die Breite der Gemeinde repräsentieren.
Eine ausführliche Beschreibung findet sich auf der Website der Kirchenvorstandsarbeit in Bayern:
Aufgaben eines Kirchenvorstandes