Taufe

Wenn Sie sich oder Ihr Kind taufen lassen wollen, dann finden Sie hier einige nützliche Informationen, wie Taufen bei uns ablaufen und was bereits im Vorfeld zu bedenken ist. Allgemeine Informationen zur Taufe sind auch auf der Website der Evangelische Kirche in Bayern zu finden.

Was muss ich tun, wenn ich mich oder mein Kind taufen lassen will?

  1. Kontaktaufnahme mit dem Pfarramt
    Kommen Sie im Pfarramt vorbei oder rufen Sie dort an. Es wird dann ein Anmeldeformular ausgefüllt und ich erfahre, welcher Pfarrer für mich zuständig ist. Für eine Taufe fallen keine Gebühren an, denn wir verstehen das Sakrament der Taufe als ein Geschenk Gottes an uns Menschen. Um dies zu unterstreichen, verzichtet die Kirche auf eine Gebühr zur Deckung ihrer Unkosten. Selbstverständlich freuen wir uns aber, wenn Sie aus Dankbarkeit über die Geburt Ihrer Kindes eine Spende machen wollen.
  2. Der zuständige Pfarrer meldet sich bei Ihnen
    und macht einen Gesprächstermin aus, um die Taufe zu besprechen, gegebenenfalls wird auch gleich ein Termin für die Taufe vereinbart. Bei dem Gesprächstermin sollen auch die Paten zugegen sein, da sie eine wichtige Rolle bei der Taufe übernehmen.
  3. Das Taufgespräch
    Im Vorfeld des Gesprächs können Sie sich schon etwas über den Taufgottesdienst informieren. Im neuen Gesangbuch finden sich viele Information ab der Nummer 807 (S.1383). Dort wird angeregt, Familie und Paten an dem Taufgottesdienst zu beteiligen. Der Gottesdienst gewinnt dadurch sehr und wird viel persönlicher. Überlegen Sie schon einmal, inwieweit jemand dazu bereit wäre, ein Gebet zu sprechen oder eine kurze biblische Lesung vorzutragen. Auch musikalisch kann man sich gerne einbringen durch einen Liedvortrag oder die Begleitung eines Gemeindeliedes.

    Im Taufgespräch wird dann der gesamte Ablauf des Gottesdienstes besprochen und Lieder und Taufspruch festgelegt. Eine kleine Auswahl von Taufsprüchen findet sich auch im Gesangbuch (Nr. 812).

  4. Die Taufe
    Die Taufe kann in verschiedener Form gefeiert werden. Dies unterscheidet sich in den Gemeinden etwas. In St. Johannis und der Magdalenenkirche ist es üblich, die Taufe im Sonntagsgottesdienst zu feiern. Schließlich wird der Täufling mit der Taufe auch Glied dieser Gemeinde. Daher bevorzugen wir diese Möglichkeit. Sollte dies aus wichtigen Gründen nicht möglich sein, kann die Taufe notfalls auch in einem eigenen Taufgottesdienst zu einem anderen Termin stattfinden.
    Für den Taufgottesdienst wird eine Taufkerze benötigt, die symbolisieren soll, dass Christus das Licht der Welt ist und nun auch das Leben des Täuflings erhellen möchte. Wenn Paten eine solche Kerze schenken möchten, um sie auf persönliche Weise zu gestalten ist das möglich. Ansonsten stellt die Kirchengemeinde die Taufkerze als Geschenk zur Taufe.

Wichtiges zum Patenamt

Das Patenamt wird häufig aus familiärer Sicht unter anderen Aspekten gesehen als von der Kirche. Daher kommt es manchmal zu Irritationen, wenn die gewünschte Person nicht das Patenamt bei der Taufe übernehmen kann.

Aus kirchlicher Sicht vertritt der Pate die christliche Gemeinde. Wenn ein Kind getauft wird, ist es die Aufgabe der ganzen Gemeinde dieses Kind anzunehmen und aufzunehmen. Es hat sich als sinnvoll erwiesen, dass die Verantwortung einzelnen Personen übertragen wird, die sich in besonderer Weise um das Kind kümmern. Natürlich können auch Erwachsene Taufpaten haben, auch wenn sie in diesem Fall nicht vorgeschrieben sind.
Der Pate verspricht bei der Taufe, dass er für sein Patenkind beten wird, ihm in Notlagen beisteht und ihm hilft, ein lebendiges Glied der Kirche Jesu Christi zu bleiben.
Aus diesem Grund sollten die Paten Mitglieder der Gemeinde sein oder zumindest einer christlichen Kirche. Wer sich durch Kirchenaustritt von der Kirche distanziert hat oder zu einer anderen Religion gehört, kann nicht für die Kirche Jesu Christi handeln und daher nicht das Patenamt übernehmen.

Eltern sollten sich gut überlegen, wen sie zum Paten bestimmen, denn das Patenamt kann nicht rückgängig gemacht werden. Wer zum Patenamt eingesetzt wurde, der bleibt Pate, auch wenn er sich mit den Eltern verstritten hat. Ein Streichen aus den Kirchenbüchern, wie es manche Eltern in einem solchen Fall gerne hätten, ist nicht möglich. Sollte ein Pate aus der Kirche austreten, dann ruht sein Patenamt.
Sollte es keine weiteren Paten geben oder ein weiterer Pate gewünscht werden, so kann ein Augenzeuge der Taufe nachträglich zum Paten eingesetzt werden. Dies wird dann im Kirchenbuch vermerkt.

Weitere Informationen zum Patenamt finden Sie auf der Seite der Ev.-Luth. Kirche in Bayern: http://taufe.bayern-evangelisch.de/ehre-und-mitverantwortung.php